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Presseinformation – Serviceartikel
Stichwort: Unterhalts- und Nebenkosten


Ein Haus kostet auch nach dem Kauf noch viel Geld

Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren Nebenkosten rechnen. Und die, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), sind nicht unerheblich. Darunter fallen die Gebühren für den Kaufvertrag beim Notar. Die Kosten für die Beurkundung eines Kaufvertrags, in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben beim Haus-, Wohnungs- und Grundstückskauf, richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind vom Gesetzgeber festgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag über 300.000 Euro etwa liegen die Gebühren ein gutes Stück über 1.500 Euro. Dazu kommen noch Telefon- und Schreibgebühren des Notariats sowie die geltende Mehrwertsteuer, die der Notar ebenfalls in Rechnung stellt. Dafür beurkundet der Notar den Kaufvertrag, wickelt die Bezahlung ab und sorgt für die Umschreibung des Grundstücks auf den neuen Eigentümer.

Fast niemand kann ein Haus bar bezahlen, die meisten Menschen sind auf Darlehen oder Bausparverträge von Kreditinstituten angewiesen. Diese wiederum sichern ihre Interessen gut ab: Sie lassen sich im Grundbuch eine Grundschuld eintragen, damit sie Zugriff auf die Immobilie haben und sie notfalls zwangsversteigern können, falls der Eigentümer seine Ratenzahlungen nicht mehr leisten kann. Die Eintragung dieser Grundschuld im Grundbuch wird ebenfalls vom Notar veranlasst (ebenso wie die Löschung einer Grundschuld). Auch das kostet wieder Geld: Für die Beurkundung und die Eintragung einer Grundschuld von beispielsweise 200.000 Euro liegt die Gebühr um die 500 Euro. Auch hier regelt die Gebührenordnung die genauen Kosten.

Eigentümer einer Immobilie ist nur, wer auch im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Diese Eintragung, vom Notar veranlasst, lässt sich das Grundbuchamt ebenfalls vergüten. Alles in allem, rechnen Fachleute, kosten Notar- und Grundbucheintragung rund eineinhalb Prozent der Kaufsumme. Muss ein Grundstück geteilt werden, dann geht auch das nicht ohne zusätzliche Kosten über die Bühne: Vermessungsamt und Baubehörde werden tätig und stellen ihren Aufwand in Rechnung. Anschließend muss ein Notar (gegen Gebühr) die Vermessungsergebnisse beurkunden und deren Eintragung ins Grundbuch (weitere Gebühr vom Grundbuchamt) veranlassen.

Geld kostet selbstverständlich auch jeder Bauantrag samt Baugenehmigung, ebenso wie jede Bauanzeige. Ohne diese offizielle Genehmigung darf in Deutschland nicht gebaut werden; sogar Umbaumaßnahmen und Modernisierungen sind in vielen Bundesländern genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Das zuständige kommunale Bauaufsichtsamt informiert den angehenden Häuslebauer, welche Maßnahmen der offiziellen Zustimmung bedürfen und was die einzelnen Genehmigungen kosten.

Kreditinstitute müssen ebenso wie Notare und Behörden Geld verdienen. Deshalb lassen sie sich nicht nur ihre Hypotheken verzinsen, sie verlangen außerdem diverse Gebühren. Die einen lassen sich die Beratung honorieren, andere bestehen nur auf einer Bereitstellungsprovision. Die fällt immer dann an, wenn ein Bauherr seinen Kredit zwar ausgehandelt hat, ihn dann aber zunächst nicht in Anspruch nehmen kann, etwa, weil der Bauträger nicht wie versprochen pünktlich mit dem Hausbau beginnt. Die Bank zieht dann den Kredit nicht zurück, lässt sich die Bereitstellungsgebühren aber versilbern.

Wer Haus, Wohnung oder Grundstück über einen Makler kauft, der muss die Maklercourtage in seine Gesamtkosten einbeziehen. Sie beginnt, je nach Landstrich, bei drei Prozent und liegt im Mittel zwischen rund vier und sechs Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommt die geltende Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision wird, ebenso wie die Notariatsgebühr, nach der Protokollierung des Kaufvertrags fällig.

Danach bekommt der Hauskäufer auch Post vom Finanzamt. Es erhebt die Grunderwerbssteuer. Sie liegt zurzeit bei 3,5 Prozent des Immobilienkaufpreises. Diese Schuld muss umgehend bezahlt werden, denn erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt wiederum benötigt, um den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können.
Nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbssteuer ist die Grundsteuer. Dabei handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die Städte und Gemeinden von jedem Hauseigentümer erheben. Sie wird jedes Jahr fällig. Mit dieser kommunalen Steuer ziehen die Städte und Gemeinden in der Regel auch Wasser- und Abwassergeld ein, Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen, oft wird auch der Müll noch über die Kommunen abgerechnet. Hin zu kommen Grund- und Verbrauchsgebühren für Heizung und Strom. Alles in allem summiert sich der reine Unterhalt eines Hauses zu einer erstaunlichen Summe, die neben Zins- und Tilgung der Hypothek zusätzlich aufläuft. Für ein normales Reihenhaus, etwa im Rhein-Main-Gebiet, ergeben sich allein an unausweichlichen Grundsteuern und Gebühren rund 1.700 Euro im Jahr. Hinzu kommen Strom- und Heizkosten in Höhe von jährlich jeweils rund 1.000 Euro für eine vierköpfige Familie sowie Müllgebühren in Höhe von rund 300 Euro pro Jahr. Auch der staatlich vorgeschriebene Schornsteinfeger stellt für Kehren und Messen um die 170 Euro in Rechnung.

Alles zusammen addiert kommen rund 350 Euro jeden Monat allein an fixen Gebühren auf den Hausbesitzer zu - heute alltägliche Dinge wie ein Telefon- und Kabelanschluss oder Fernsehgebühren sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Der Bauherr und Käufer ist also gut beraten, wenn er gerade zu Beginn seines Hausbaus oder Immobilienkaufs ein zusätzliches Finanzpolster vorsieht. Hinzu kommen oft noch Verzögerungen beim Bau. Wird das Haus nicht rechtzeitig fertig, weil etwa der der Bauträger in Insolvenz gegangen ist, dann muss der Bauherr länger in der Mietwohnung bleiben, und auch das kostet zusätzlich Geld.


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.


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