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Presseinformation – Serviceartikel
Stichwort: Grundstückskauf


Vorsicht beim Grundstückskauf

Der Traum vom Eigenheim beginnt meist mit dem Kauf eines Grundstücks. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Nicht immer ist das schöne Fleckchen Land nämlich auch tatsächlich Bauland. Fachleute unterschieden zwischen Bauland und Bauerwartungsland.

Unter den Begriff Bauerwartungsland fallen bestimmte Grünflächen, die im Flächennutzungsplan der Kommune bereits als Bauland vorgesehen sind, aber für die noch kein Bebauungsplan existiert. Im Prinzip kann dort eines Tages gebaut werden, einen Rechtsanspruch auf den Bau eines Hauses hat der Käufer aber nicht.

Anders ist das beim Bauland. Dabei handelt es sich um Grundstücke, für die schon ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert, die aber noch nicht erschlossen sind. Dort hat der Käufer zwar einen Rechtsanspruch aufs Bauen, aber die Bebauung kann dennoch noch eine Zeitlang auf sich warten lassen. Wer also unter Zeitdruck steht, der sollte sich vorher bei der Kommune genau erkundigen, wann mit der Erschließung zu rechnen ist.

Ein Stück weiter sind alle, die sich ein Baugrundstück in einem fertig erschlossenen, vielleicht schon bebauten Gebiet kaufen. Dort sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfüllt; entweder es existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan, oder der Neubau muss sich (gemäß Paragraph 34 Bundesbaugesetz) an die Umgebung anpassen. In jedem Fall kann der Bauherr sofort mit der Hausplanung beginnen und seine Baupläne zur Genehmigung einreichen.

Im Neubaugebiet kommen noch die anteiligen Erschließungskosten auf den Bauherrn zu. Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser und Strom werden umgelegt und müssen von allen Grundstückseigentümern bezahlt werden. Wer im Bestand baut, der muss diese Gebühren nicht bezahlen. Zunächst nicht - denn auch alle nach Jahrzehnten anfallenden Reparatur- und Ausbauarbeiten werden stets wieder auf die Anlieger umgelegt.

Grundsätzlich, so rät der VPB, sollten sich Grundstückskäufer immer vor dem Kauf über den Stand der Bebaubarkeit informieren, sonst erleben sie eventuell eine böse Überraschung. Der VPB empfiehlt auch, im Zweifelsfall einen Bausachverständigen mit der Prüfung des Grundstücks zu beauftragen. Er klärt bereits vor dem Kauf, ob der Baugrund für die geplante Bebauung überhaupt geeignet ist und ob Hochwasser oder drückendes Grundwasser das zukünftige Eigenheim gefährden.


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.


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