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Presseinformation – Serviceartikel
Stichwort: Rauchmelder


VPB rät zur Eigeninitiative: Rauchmelder retten Leben!

Jährlich kommen in Deutschland 600 Menschen durch einen Brand ums Leben. Dabei sterben 95 Prozent aller Brandopfer nicht in den Flammen, sondern ersticken qualvoll an einer Rauchvergiftung. Besonders tragisch: Die meisten Brandopfer ereilt ihr Schicksal nachts und in ihrem eigenen Zuhause, weil sie den Brandgeruch im Schlaf nicht riechen können. Trotz dieser alarmierenden Tatsachen sind Brandmelder in Deutschlands Wohnhäusern bisher fast nirgends vorgeschrieben. Bauherren, Mieter und vor allem Althausbesitzer sind auf Eigeninitiative angewiesen, wenn es um ihre Sicherheit geht.

Zu den Hauptursachen der rund 200.000 Brände im Jahr gehören technische Defekte, weniger menschliche Nachlässigkeit. Oft sind Fernsehgeräte im Stand-by-Betrieb, Leuchten, Herde, Computer, Stecker, Schalter und andere technische Geräte die Ursache für den Brand. Und wenn es erst einmal glimmt, dann wird es schnell lebensgefährlich. Zwar braucht ein Haus einige Zeit, bis es in Flammen steht, aber Isoliermaterialien, Sofafüllungen, Tapeten, Gardinen oder Bodenbeläge fangen in Sekunden Feuer und entwickeln beim Verbrennen häufig giftige Dämpfe. Zudem entsteht beim Brand Kohlenmonoxid, und davon sind schon wenige Lungenfüllungen tödlich.

Der effektivste Schutz vor Bränden ist die Installation von Rauchmeldern. In anderen Ländern, wie etwa den USA, sind diese Lebensretter längst gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland setzt sich der Rauchmelder erst langsam in den Landesbauordnungen durch, wie auch in den Privatwohnungen: Erst in sieben von hundert Haushalten ist der Rauchmelder bisher etabliert. Dabei ist die Nachrüstung kein Problem: Ab zehn Euro kostet ein gutes, batteriebetriebenes Modell mit VdE-Prüfzeichen. Besser ist es noch, wenn die Warngeräte zusätzlich direkt ans Stromnetz angeschlossen werden.

Der VPB rät vor allem privaten Bauherren dringend, den Brandschutz bereits in die Planungen einzubeziehen und die dafür nötigen Leitungen gleich im Rohbau verlegen zu lassen. Als Mindestschutz gilt: ein Rauchmelder im Flur jeder Etage des Einfamilienhauses und ein weiterer in jedem Schlafzimmer. Weil Rauch grundsätzlich nach oben steigt, müssen die tassengroßen Melder immer an der Decke montiert werden, stets in der Mitte des Raumes und nicht in der Nähe von Lüftungsschächten oder an zugigen Stellen. Nur im Bad und in der Küche sollten Bauherren auf Rauchmelder verzichten; Dämpfe und Dunstschwaden führen nämlich häufig zu Fehlalarmen.

Im Gegensatz zum Rauchmelder ist der so genannte vorbeugende Brandschutz beim Hausbau selbstverständlich gesetzlich vorgeschrieben. Die Landesbauordnungen regeln dies im Einzelnen. Grundsätzlich muss bei allen Bauwerken der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Auch Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind gesetzlich vorgeschrieben. Damit der Neubau auch all diesen Gesetzen entspricht und nur zugelassene Baumaterialien verwendet werden, rät der VPB allen privaten Bauherren zur sorgfältigen Prüfung der Bauverträge. Vor allem Bauherren, die mit Bauträgern und Schlüsselfertig-Anbietern bauen, sollten die Baubeschreibungen von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen - und zwar vor Vertragsabschluss. So lassen sich böse Überraschungen und teure Nachbesserungen vermeiden.


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.


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