Presseinformation – Serviceartikel Stichwort: Bausachverständige Verträge mit Bauträgern vor Abschluss genau prüfen lassenBauen gehört zu den großen Abenteuern: Zehntausende Familien wagen es jedes Jahr. Sie investieren ihr gesamtes Vermögen in ein eigenes Zuhause und verschulden sich auf Jahrzehnte. Viele angehende Eigenheimbesitzer planen heute nicht mehr mit einem Architekten, sondern kaufen sich ein schlüsselfertiges Haus. Damit, so hoffen sie, bleiben die Kosten unter Kontrolle, das finanzielle Engagement überschaubar.In der Theorie soll das zwar so sein, die Praxis sieht aber ganz anderes aus: Ungenaue Leistungsbeschreibungen, so die Erfahrungen des Verbandes Privater Bauherren (VPB), lückenhafte Angebote, überzogene Kostenpläne und Bauträgerpleiten sind an der Tagesordnung. Sie verursachen erhebliche Mehrkosten, verunsichern Bauherren und bringen die Menschen um ihr Erspartes, im schlimmsten Fall um die Existenz. Der VPB rät deshalb, alle Angebote, gleich ob von Fertighausfirmen, Schlüsselfertig-Anbietern oder Generalübernehmern, vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Der Berater analysiert und vergleicht Offerten, er lässt Leistungsbeschreibungen nachbessern, kontrolliert Kostenpläne und sorgt für die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards auf der Baustelle. Wer heute ohne eigenen Architekten baut, so warnt der VPB, der braucht einen erfahrenen Berater an seiner Seite, einen Fachmann, der ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers gegenüber dem Bauunternehmen vertritt. Bauherren sollten ihre Berater unbedingt selbst beauftragen und auch selbst bezahlen, warnt der Bernbrauchschutzverband. Ein Berater, der gleichzeitig für den Bauträger oder dessen Zulieferer arbeitet, ist parteiisch. Seriöse Sachverständige sind unabhängig. Sie beraten immer firmen- und produktneutral. Bauherren sollten außerdem vor Vertragsabschluss genau nach den Erfahrungen des Sachverständigen fragen. Nicht jeder qualifizierte Fachmann kennt sich beim Ein- oder Zweifamilienhaus aus. Wer im Alltag Hotels begutachtet, „der weiß deshalb noch lange nicht alles über die vielen Tücken des Wohnhausbaus. Selbst erfahrenen Sachverständigen kann bei komplexen Bauten einmal ein Fehler unterlaufen. Davor ist niemand gefeit. Deshalb, so empfiehlt der VPB, sollten Bauherren gewissenhaft prüfen, wie ihr Berater für mögliche Irrtümer haftet: Nur ein Freiberufler kann sich und seine Bauherren mit einer Berufshaftpflichtversicherung umfassend vor den Folgen eventueller Fehler schützen. Seriöse Bauherrenberater sind ausschließlich erfahrene, freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure mit entsprechender, gesetzlich vorgeschriebener Berufshaftpflicht. Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de. © Bauherrenverband 2006, Berlin [Bauherrenverband] [Bauherrenschutz] [barrierefrei bauen] [Grundstückskauf] [mangelhafte Baubeschreibung] [Wertgutachten] [Zahlungsplan] [Eigenleistung Hausbau] [Leitfaden Hausunterhaltung] |