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Presseinformation – Serviceartikel
Stichwort: Bauabnahme


Zur Bauabnahme Sachverständigen hinzuziehen

Vor dem Einzug ins eigene Haus steht die Bauabnahme. Das ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Mit der Bauabnahme, so erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem, so warnt der VPB, gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch allen Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Das heißt, der Bauherr muss sein Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden.

Der VPB, seit 1976 bundesweit als Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren engagiert, rät allen Bauherren deshalb grundsätzlich zur formellen Bauabnahme. Der Bauherr sollte sich auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen Bauabnahmen einlassen, mahnt der VPB, sondern stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle bestehen. Dabei ist es sinnvoll, einen eigenen Bausachverständigen mitzubringen, denn der Fachmann sieht mehr als der Laie. Er findet auch versteckte Mängel, weil er aus Erfahrung weiß, wo er sie suchen muss.

Wichtig, so rät der VPB, ist das Protokoll der Bauabnahme. Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören auch Details, die vom Bauherrn als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn der Bauherr Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat.

Erfahrungsgemäß kommen beim offiziellen Abnahmetermin viele Mängel ans Tageslicht und damit auch ins Protokoll; selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Normalerweise vereinbaren die Parteien einen weiteren Abnahmetermin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen. Auch zu diesem zweiten Termin sollte der Bauherr unbedingt seinen Sachverständigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die Schäden tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.

Weil am Tag der offiziellen Bauabnahme meist gar keine Zeit bleibt, um das gesamte Haus wirklich genau zu prüfen, hat es sich bewährt, die Immobilie vorab gründlich zu untersuchen. Allein mit seinem Bauherrn misst der Sachverständige Türen nach, prüft Anschlüsse, schaut, ob Böden eben und Wände gerade sind. Alle gefundenen Mängel werden notiert und anschließend beim offiziellen Abnahmetermin ins Protokoll geschrieben. So ist der Bauherr vor bösen Überraschungen sicher.


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.


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