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Presseinformation vom 16. November 2005

VPB beruhigt: Energiepass kommt erst Frühjahr 2006

"Haben Sie schon einen Energiepass für Ihr Haus?" Mieter, Immobilieninteressenten und andere fragen immer öfter nach dem Dokument – das es offiziell noch gar nicht gibt. Mancherorts macht sich bei Hausbesitzern leichte Panik breit. "Das ist aber völlig überflüssig", beruhigt Rüdiger Mattis, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). Der Leipziger Bausachverständige klärt die Situation: "Der Energiepass wird Vorschrift, aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2006."

Der Energiepass ist das Resultat der "Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", kurz EU-Richtlinie genannt. Sie soll Anfang 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist auf lange Sicht die Energieeinsparung – denn heute werden rund 40 Prozent der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt. Das ist auf Dauer viel zu viel. Hausbesitzer sollen deshalb in Zukunft für ihr Haus einen Energiepass beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird. Potenzielle Hauskäufer und Mieter bekommen damit einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bei einem bestimmten Objekt. Hauseigentümern bietet der Energiepass Anreize für die energetische Sanierung der eigenen vier Wände: Wer ein energiesparendes Haus hat, der muss weniger fürs Heizen bezahlen, und kann beim Verkauf mehr erlösen als für eine Energieschleuder.

In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Energiepasses seit September 2005 gelegt: Damals trat die zweite Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Nun fehlen nur noch die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien für den Energiepass. Sie sollten zwar bis 1. Januar 2006 vorliegen und in Kraft treten. Wegen der Bundestagswahlen und der langwierigen Koalitionsverhandlungen dürfte sich dieser Termin allerdings bis in den April kommenden Jahres verschieben.

"Auch dann", so beruhigt Rüdiger Mattis, "besteht zumindest für Althausbesitzer kein Grund zur Eile, denn der Energiepass muss nicht von heute auf morgen für alle Häuser vorliegen. Es wird ein kontinuierlicher Prozess werden, bei dem die Hauseigentümer nach und nach und bei Bedarf ihren Energiepass beantragen." Zwar soll jedes Haus in Zukunft einen Energiepass haben, aber wirklich verlangt wird er bei Privathäusern nur bei Vermietung oder Verkauf des Objektes. Dann können sich Mieter und Käufer den Energiepass vorlegen lassen. Bleibt das Haus aber in der Hand des bisherigen Eigentümers, wird aller Voraussicht nach auch niemand den Energiepass prüfen wollen. "Eine staatliche Kontrolle", so VPB-Fachmann Mattis, "ist schwer möglich. Hinzu kommt: Wer keinen Energiepass hat, der muss nach bisherigen Planungen des Gesetzgebers auch kein Bußgeld bezahlen." "Trotzdem", so erläutert der Bausachverständige, "befürworten wir vom VPB das Dokument ausdrücklich, denn es bringt Hausbesitzern Gewissheit über den Zustand ihrer Immobilie."

Unbedingt einen Energiepass brauchen alle neuen Häuser – und zwar bereits jetzt. "Wer neu baut, speziell mit Schlüsselfertiganbietern oder Bauträgern, der sollte sich den Energiepass unbedingt ausstellen lassen. Das ist für Neubauten gesetzlich bereits vorgeschrieben", erläutert Rüdiger Mattis, "hier gibt es keine Schonfristen. Bauherren sollten sich vom Bauträger nicht ohne Energiepass abspeisen lassen."

Energiepässe sind maximal für zehn Jahre gültig, dann müssen sie erneuert werden. Das gilt auch für alle bereits existierenden Dokumente. Sie behalten ihre Gültigkeit nach der Einführung des offiziellen Energiepasses im kommenden Frühjahr, allerdings ebenfalls nur für eine Dekade. Energiepässe dürfen übrigens nur von qualifizierten Baufachleuten ausgestellt werden; zu den Energiepassausstellern gehören auch die 54 bundesweit tätigen VPB-Regionalbüros. Dort bekommen Hausbesitzer außerdem eine fundierte Bauberatung mit wichtigen Hinweisen, wie sie Sanierungsmaßnahmen bauphysikalisch und finanziell sinnvoll planen und verwirklichen können.


Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


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