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Presseinformation vom 11. April 2005

Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands Privater Bauherren (VPB), Jürgen B. Schrader.

Das Interview mailen wir Ihnen gerne zu. Dazu stehen ein Foto von Jürgen B. Schrader und eine Pressemitteilung zur Verfügung. Bestellungen bitte unter der Telefonnummer 06257 507990. Das Interview kann selbstverständlich auch auszugsweise verwendet werden. Gerne vermitteln wir Ihnen auch ein persönliches Interview mit dem VPB-Vorsitzenden.

Frage:
Herr Schrader, es ist beim VPB ja guter Brauch, die eigenen Bausachverständigen zu fragen, wie es denn aktuell auf dem Bau so aussieht. Steht es denn wirklich so schlimm, wie man überall hört?

Antwort:
Ja, die Lage ist nicht gut. Ganz abgesehen vom deutlich zurückgegangenen Einfamilienhausbau, macht uns vor allem der unzureichende Verbraucherschutz für private Bauherren ernste Sorgen.

Frage:
Was genau bemängeln Sie?

Antwort:
Nun, eine Reihe von Bauträgern, Generalübernehmern, Schlüsselfertiganbietern scheinen die schlechten Zeiten nicht etwa zu nutzen, um ihre Kunden durch besonders gute Leistung und Seriosität zu überzeugen, sondern allein dazu, schnellst möglich viel Geld zu verdienen.

Frage:
Das ist eine harte Anschuldigung. Haben Sie dazu ein paar Fakten?

Antwort:
Ja, habe ich. Wie unsere aktuelle Umfrage zeigt, hatten zwei Drittel aller Bauverträge, die unseren Bauherren im vergangenen Jahr von Bauträgern und Schlüsselfertiganbietern vorgelegt wurden, eklatante Mängel.

Frage:
Was verstehen Sie unter eklatanten Mängeln?

Antwort:
Das heißt zum Beispiel: In 60 Prozent der von uns geprüften Bauverträge waren nicht einmal alle notwenigen Bau- und Planungsleistungen für das versprochene komplette und schlüsselfertige Einfamilienhaus enthalten.

Frage:
Was bedeutet das für den Bauherrn? Antwort. Wenn er einen solchen Vertrag unterschreibt, dann muss er im Laufe der Bauzeit für erforderliche Leistungen kräftig zuzahlen.

Frage:
Wieso das? Er kauft doch ein schlüsselfertiges Haus?

Antwort:
Leider klaffen hier Wunsch und Realität auseinander: Natürlich hat er ein schlüsselfertiges Haus bestellt, und Planungs- und Bauleistungen sind nötig, aber die Firmen liefern manchmal nicht einmal einfachste Qualität. Meist erfolgreich versuchen sie die eigentlich geschuldete mittlere Qualitätsstufe als Sonderwunsch zusätzlich bezahlt zu bekommen.

Frage:
Das ist ja Betrug?

Antwort:
Mit dem Begriff muss man vorsichtig umgehen. Das ist zumindest kein seriöses Verhalten. Und die Rechtsprechung geht auch in diese Richtung. Nur muss sich der Bauherr sein Recht erst einmal erstreiten. Und das kostet bekanntlich viel Zeit und Geld. Viele Bauherren beißen deshalb zähneknirschend in den sauren Apfel und lassen gegen Aufpreis nachbessern.

Frage:
Und wie teuer wird so etwas?

Antwort:
Das kommt darauf an: Im Durchschnitt bis zu 23.000 Euro, so haben wir ausgerechnet, mussten Bauherren im vergangenen Jahr pro Einfamilienhaus zuzahlen. Das ist der Gegenwert eines ganzen Autos! Mehr als das Doppelte der Eigenheimzulage.

Frage:
Das ist hart. Wieso konnten Sie die Bauherren davor nicht bewahren?

Antwort:
Das waren leider die Bauherren, die uns zu spät kennen gelernt haben. Sie kamen erst während der Bauphase, nachdem etwas schief gelaufen und sie skeptisch geworden waren. Wären sie früher gekommen, dann hätten wir diese Nachzahlungen vermeiden können.

Frage:
Wann ist denn der sinnvollste Einstieg in die Beratung?

Antwort:
Am besten ist es, wenn die Bauherren gleich zu Beginn kommen, mit den ersten Angeboten. Auf alle Fälle sollten sie vor Vertragsabschluss kommen. Dann können wir die Vertragsentwürfe bautechnisch in Ruhe prüfen und bei Bedarf sogar noch einmal an versierte Baurechtler weiterleiten, mit denen wir zusammenarbeiten.

Frage:
Und das hilft?

Antwort:
Oh ja, wir haben im vergangenen Jahr auf diese Weise immerhin im Schnitt pro Haus Schäden und Nachzahlungen in Höhe von 10.000 Euro verhindern können. Unsere Sachverständigen haben die Mängel rechtzeitig entdeckt und den Bauherren bei Nachverhandlungen und Nachbesserungen unterstützt.

Frage:
Wo liegt es noch im Argen?

Antwort:
Wirklich dreist sind die Zahlungsvorstellungen der Anbieter. In drei Viertel aller Fälle entsprachen die Zahlungspläne nicht dem tatsächlichen Baufortschritt.

Frage:
Was bedeutet das?

Antwort:
Ganz konkret: Der Bauherr leistet Vorkasse und das nicht zu knapp!

Frage:
Aber ist das denn nicht üblich?

Antwort:
Nein, ganz und gar nicht. Auch am Bau, wie überall im Geschäftsleben, zahlen Sie Zug um Zug, nach Ablieferung der Leistung. Weil sich der Bau aber über Monate hinzieht und sehr teuer ist, sind Abschlagszahlungen üblich - aber immer erst nach Abschluss der jeweiligen Arbeit.

Frage:
Und das machen die Anbieter nicht so?

Antwort:
Nein, sie schreiben Zahlungspläne in die Verträge, mit denen die Käufer eindeutig in Vorlage gehen müssen.

Frage:
Ist das wirklich so schlimm, schließlich müssen sie den Bau ja doch irgendwann bezahlen?

Antwort:
Es ist nicht nur schlimm, es ist sogar mitunter dramatisch, dann nämlich, wenn das Bauunternehmen in Konkurs geht. Dann bleibt der Käufer auf einer Bauruine sitzen und sein Geld sieht er auch nie mehr.

Frage:
Was kann man da machen?

Antwort:
Von Beginn an einen seriösen Zahlungsplan vereinbaren. Dann behält der Bauherr im Falle einer Insolvenz wenigstens sein Geld. Er hat dann zwar auch ein unfertiges Haus, aber immer noch genug Finanzkraft, um es mit einer anderen Firma fertig zu bauen.

Frage:
Passiert das Ihren Kunden öfter?

Antwort:
Glücklicherweise deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt. Aber auch von unseren Bauherren waren im vergangenen Jahr etwa sieben Prozent vom Konkurs ihrer Baufirma betroffen. Und etwa die Hälfte von ihnen hatte erheblich voraus gezahlt.

Frage:
Können Sie die Bauherren nicht warnen?

Antwort:
Nun, das waren wiederum in der Regel jene, die zu spät zu uns gekommen waren. Wie gesagt: Kommt der Bauherr vor Vertragsabschluss, dann können wir Ihn auf überzogene Zahlungspläne und die zu empfehlende Vertragserfüllungsbürgschaft noch rechtzeitig hinreisen.

Frage:
Der VPB macht sich für die verbindliche Einführung der „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ stark. Das ist ein langer, komplizierter Name, was verbirgt sich denn dahinter?

Antwort:
Nun, wir setzen uns nicht nur dafür ein, wir haben sogar maßgeblich daran mitgearbeitet. Und zwar unter der Ägide des Bundesbauministeriums. Die Mindestanforderungen sind genau das, was der Name sagt. Sie sind eine Auflistung all der Details, die dringend in jeden Bauvertrag hingeschrieben werden müssen, damit der Bauherr später nicht nachzahlen muss oder auf einem mangelhaften Gebäude sitzen bleibt.

Frage:
Und diese Mindestanforderungen sind noch nicht verbindlich?

Antwort:
Nein, bedauerlicherweise nicht, aber wir empfehlen natürlich allen Vertragsparteien, sie freiwillig in den Kontrakt zu schreiben. Das ist schließlich auch ein Zeichen von Seriosität.

Frage:
Und machen das die Anbieter?

Antwort:
Für immerhin zehn Prozent der Verträge gelten die Mindestanforderungen inzwischen. Das ist ein Anfang.

Frage:
Ihre Sachverständigen beraten Bauherren aber nicht nur vor der Vertragsunterzeichnung, sondern auch während des Baus. Was hat der Bauherr davon?

Antwort:
Unsere Berater sind auf den privaten Hausbau und den privaten Immobiliensektor spezialisiert. Zu unseren Leistungen gehört auch die Baubegleitung. Das ist wichtig für alle Bauherren, die ohne eigenen Architekt bauen und damit auch keinen persönlichen Sachwalter an ihrer Seite haben, also für alle, die ein Fertig- oder ein Ausbauhaus kaufen, eine schlüsselfertige Immobilie oder ein gebrauchtes Objekt. Wir helfen den Bauherren in allen Phasen des Baus ihre Interessen gegen über den Firmen zu vertreten.

Frage:
Was kostet das den Bauherren?

Antwort:
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir verkaufen keine Pauschalpakete, sondern individuelle Leistungen. Jeder Bauherr bekommt bei uns genau die Beratung, die er für sein Haus braucht. Im Schnitt werden beim Neubau knapp zehn Stunden beauftragt. Legen Sie im Bundesdurchschnitt zwischen 60 und 90 Euro pro Beratungsstunde zugrunde, dann wissen Sie: Die Beratung kostet nicht einmal tausend Euro. Und das angesichts von mindestens 10.000 gesparten Euro.

Frage:
Das klingt überzeugend. Wann ist es denn sinnvoll, sich einen Bausachverständigen auf die Baustelle zu holen?

Antwort:
Salopp gesagt, immer dann, wenn Sie als Bauherr nicht die Fachkenntnisse zum Bauen haben. Auch, wenn Sie ein gutes Gefühl bei ihrem Vertragspartner haben, denn bekanntlich ist Vertrauen gut, Kontrolle aber besser. Vor allem bei den hohen Geldsummen die da im Spiel sind. Örtliche Kontrollen sind spätestens immer dann geboten, wenn ein Bauabschnitt zu Ende geht – wenn der Keller fertig ist und beigefüllt werden soll, wenn der Rohbau steht, wenn das Dach draufkommt und natürlich zur Bauabnahme.

Frage:
Warum ist das so wichtig?

Antwort:
Die Bauabnahme ist nach dem Kauf der wichtigste Rechtsschritt beim Bauen. Mit der Bauabnahme geht die gesamte Haftung vom Unternehmer auf den Bauherren über. Und von diesem Punkt an kehrt sich auch die Beweislast um.

Frage:
Was heißt das konkret?

Antwort:
Bis zur Bauabnahme können Sie als Bauherr jederzeit Zweifel äußern, ob dies oder das auch tatsächlich dem Vertrag entspricht und der Bauträger muss Ihnen nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Ist der Bau erst mal offiziell vom Bauherrn abgenommen, dann läuft es genau anders herum. Wenn Sie dann Mängel entdecken, dann ist es an Ihnen, den Beweis zu führen, dass sie gegeben sind. Und das ist nicht immer einfach.

Frage:
Sind denn Mängel wirklich so häufig, wie es immer heißt?

Antwort:
Dazu nur ein Beispiel: Wie wir in unserer aktuellen Umfrage festgestellt haben, wurden in 27 Prozent aller untersuchten Baustellen minderwertige Produkte eingebaut, jedenfalls von schlechterer Qualität als im Vertrag vereinbart. Das ist nicht in Ordnung!

Frage:
Was sind denn die schlimmsten Mängel am Bau?

Antwort:
Nach unserer Untersuchung summieren sich die Mängel beim Neubau vor allem im Keller. Siebzig Prozent aller von unseren Sachverständigen im vergangenen Jahr untersuchten Neubaukeller hatten Mängel. Bei über der Hälfte der geprüften Bauten gab es Probleme mit den Anschlüssen und der Wärmdämmung. Und ganz schlimm: Über drei Viertel aller Häuser waren nicht winddicht!

Frage:
Warum ist das besonders schlimm?

Antwort:
Unsere modernen Niedrigenergiehäuser erreichen ihre minimalen Verbrauchswerte vor allem durch ihre Winddichtigkeit. Nur mit bester Dämmung und möglichst geringem Wärmeverlust können Sie die heute vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Energieeinsparungen im Neubau erreichen. Und wenn dann der Wind durchs Gebälk pfeift, dann verlieren Sie die Wärme und sparen sie nicht. Das ist genau genommen Betrug an den Bauherren, die ja schließlich ein gesetzlich definiertes Niedrigenergiehaus bauen müssen und dafür auch bezahlt haben.


Info-Kasten zum Verband Privater Bauherren (VPB)

Der Verband Privater Bauherren (VPB) ist eine unabhängige Verbraucherschutzgemeinschaft, die ausschließlich die Interessen privater Bauherren vertritt. Seit der Gründung des Verbands 1976 haben die VPB-Berater über 60.000 Bauherren und Immobilienkäufer beraten und betreut. Der VPB verlangt von seinen Beratern regelmäßige Weiterbildung und fördert den Informationsaustausch zwischen seinen 52 Regionalbüros. In diesem bundesweiten Netzwerk arbeiten ausschließlich freiberufliche Architekten, Ingenieure und Sachverständige. Sie sind eigenverantwortlich tätig, haften persönlich und beraten strikt firmen- und produktneutral.

Die Gebühren der Berater variieren je nach Region deutschlandweit zwischen 60 und 90 Euro pro Stunde. Diese vergünstigten Sätze gelten nur für Mitglieder des VPB. Die Aufnahmegebühr kostet 25 Euro, der Monatsbeitrag sieben Euro. Der Vorteil: Bauherren können Mitglied bleiben, so lange sie die Dienste des Verbandes nutzen möchten. Sie müssen auch kein komplettes Leistungspaket kaufen, sondern beauftragen immer nur genau die Sachverständigenleistung, die sie wirklich brauchen – von der bautechnischen Beratung vor Vertragsabschluss über regelmäßige Baustellenkontrollen bis hin zur baufachlichen Unterstützung bei Abnahme des fertigen Hauses.

>> Bilder vom VPB Vorsitzenden Jürgen B. Schrader

>> Pressemitteilung


Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


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