Presseinformation vom 16. Dezember 2004
VPB: Eigenheimzulage bleibt vorerst erhalten
BERLIN. "Die Eigenheimzulage bleibt bis auf weiteres bestehen", erklärt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). Nachdem der Bundestag Ende Oktober die Abschaffung der Zulage beschlossen und der Bundesrat Ende November dagegen votiert hatte, war die Eigenheimzulage gestern (15.12.04) Thema im Vermittlungsausschuss – der das Problem ins neue Jahr verschob. Damit bleibt zunächst alles beim Alten.
"Angehende Bauherren und Hauskäufer sollten sich also nicht zu schnellen Kauf- und Vertragsabschlüssen drängen lassen", warnt Corinna Merzyn. "Auch über den Jahreswechsel hinaus können Bauherren noch Eigenheimzulage beantragen." Wie lange noch, das hängt davon ab, wann der Vermittlungsausschuss wieder zusammentritt und welche Entscheidungen danach fallen.
Bis dahin gilt: Alle, die im Rahmen der Bemessungsgrenzen Anspruch auf Eigenheimzulage haben, bekommen sowohl für den Alt-, als auch für den Neubau 1250 Euro Zuschuss pro Jahr vom Staat - und das über acht Jahre lang. Alles in allem summiert sich das auf 10.000 Euro; Familien bekommen dazu noch Baukindergeld. Damit deckt die Zulage beispielsweise die Kosten für die Heizungsanlage oder für Teppichböden und Tapeten im ganzen Haus. "Das ist viel Geld", weiß Corinna Merzyn, "aber es sollte nicht das einzige Argument für den Kauf oder Bau einer Immobilie sein. Die Eigenheimzulage ist eine echte Zulage, nicht die Basis der Baufinanzierung."
Hausbau wie auch Immobilienkauf müssen in jeder Hinsicht sorgfältig geplant werden. "Dazu gehört neben der Finanzierung vor allem die Prüfung der Bauverträge durch unabhängige Sachverständige", rät VPB-Geschäftsführerin Merzyn, und zwar vor Vertragsabschluss. "Das ist wichtig, denn aus Erfahrung wissen wir: zwei Drittel aller Bauverträge sind mangelhaft. Und die Behebung der daraus resultierenden Mängel kosten Bauherren und Käufer im Schnitt über 20.000 Euro pro Objekt. Das deckt die Eigenheimzulage nicht mehr ab. Deshalb, so rät der VPB: Angebote immer in Ruhe prüfen, erst dann Verträge unterschreiben.
"Wir als Verbraucherschützer", so Corinna Merzyn abschließend, "begrüßen die Beibehaltung der Eigenheimzulage in jedem Fall. Sie wurde ja bereits vor einem Jahr, Ende 2003, um 30 Prozent gekürzt." Das habe damals, so der VPB, bereits viele Bauherren und Hauskäufer enorm verunsichert. Nun sei wieder alles offen. Dafür hat die Bauherrenschutzgemeinschaft kein Verständnis, denn die Eigenheimförderung erleichtere vor allem Familien den Einstieg in den Immobilienmarkt. "Und", so Corinna Merzyn, "Hausbesitz bedeutet für Millionen Menschen Sicherheit und Unabhängigkeit bis ins hohe Alter."
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
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