Presseinformation vom 24. Februar 2004
VPB fordert: Bauherren als Verbraucher rechtlich stärken.
Ein durchschnittlicher Einfamilienhausbau kostet heute 120.000 Euro.
Baut die Familie mit einem Bauträger, so müssen dabei im Schnitt
Bauschäden im Wert von 28.000 Euro nachgebessert werden. Eine enorme
Summe, auf der der Bauherr in der Regel sitzen bleibt. Diese und andere
dramatische Zahlen hat der Verband Privater Bauherren (VPB) bei einer
Untersuchung unter den eigenen Mitgliedern festgestellt. Als
Verbraucherschutzbund fordert der VPB deshalb seit langem mehr
Sicherheit für private Bauherren. Geschäftsführerin Corinna Merzyn dazu:
"Der Gesetzgeber darf sich nicht länger nur an professionellen Bauherren
orientieren."
"Unsere Erfahrung zeigt", so die VPB-Geschäftsführerin, "wie hilflos
private Bauherren gegenüber Bauträgern sind. Sicherheitsleistungen
können in 75 Prozent aller Fälle nicht durchgesetzt werden. Das muss
sich ändern." Der Verband, der im ständigen Dialog mit zuständigen
Ministerien und den Ausschüssen des Bundestages die Interessen der
privaten Bauherren vertritt, hat hierzu nun konkrete Vorschläge
ausgearbeitet und dem Verbraucherschutzministerium übergeben.
In der Praxis geht es darum, auch den privaten Bauherren ausreichende
Prüfungsmöglichkeiten der Verträge zu gewähren, die Transparenz von Bau-
und Leistungsbeschreibungen zu erhöhen und damit einen Preisvergleich zu
ermöglichen sowie das Insolvenzrisiko durch Erfüllungs- und
Gewährleistungsbürgschaften in einer vertretbaren Größenordnung zu
halten. Diese Fragen gewinnen angesichts der enormen Baumängel und der
zunehmenden Insolvenzen immer größere Bedeutung. Bisher trägt bei
Firmenpleiten in der Regel der Bauherr allein den Schaden.
Im direkten Zusammenhang mit den Sicherheitsleistungen stehen die
Abschlagszahlungen. Wer Vorauszahlungen über den tatsächlichen
Baufortschritt hinaus geleistet hat, der verliert im Falle eines
Firmenbankrotts sein Geld. "In immerhin 60 Prozent der von uns
untersuchten Fälle", so Corinna Merzyn, "sahen die Bauverträge überhöhte
Vorauszahlungen vor." Dabei gilt am Bau wie anderswo: Zahlung Zug um
Zug. Das setzt allerdings eine nachvollziehbare Definition der
einzelnen Bauabschnitte voraus, nach deren Erfüllung jeweils
Abschlagszahlungen fällig werden. Diese Bauabschnitte, so fordert der
VPB, müssen verständlich und praxisnah geregelt werden, auch für das
Bauen im Bestand, das nach Einschätzung des Verbandes in den nächsten
Jahren an Bedeutung gewinnen wird.
Zwei Drittel aller Baubeschreibungen, so hat der VPB ermittelt, sind
unvollständig, 73 Prozent enthalten nicht einmal die unbedingt
erforderlichen Planungsleistungen. Damit sich das verbessert und damit
Bauverträge endlich miteinander vergleichbar werden, hat sich der
Verband im vergangenen Jahr maßgeblich an der Erarbeitung der
"Mindestanforderungen an
Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser"
beteiligt. Diese zurzeit noch freiwilligen Bedingungen müssen nach
Ansicht des VPB als Rechtsverordnung Gesetzeskraft bekommen.
"Aber alle guten Verordnungen nützen nichts", so VPB-Geschäftsführerin
Merzyn, "wenn der Bauherr seine Rechte nachher nicht durchsetzen kann."
Der Verband schlägt deshalb Schiedsverfahren vor. Sie sind erheblich
preiswerter und schneller als die Gerichte und könnten von Fachleuten
beurteilt werden, die sich in der Materie auskennen, während Gerichte in
der ersten Instanz meist keine eigenen Bausenate haben. "Ein komplexes
Thema", resümiert Verbraucherschützerin Merzyn. "Der VPB bleibt dran."
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
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