Presseinformation vom 2. Februar 2004
VPB warnt: Nicht die "Katze im Sack" kaufen.
Zwangsversteigerungen gelten gemeinhin als Schnäppchenbörse. Das trifft
allerdings nur bedingt zu, denn auch bei der Zwangsversteigerung orientiert
sich das Einstiegsgebot in der Regel am Verkehrswert des betreffenden
Gebäudes. Und der richtet sich nach den Preisen vergleichbarer Objekte in
der Nachbarschaft. Die teure Lage eines Hauses schlägt sich also auch bei
der Zwangsversteigerung im entsprechend höheren Verkehrswert nieder.
Die Sache hat noch eine weitere Krux, auf die der Verband Privater Bauherren
(VPB) ausdrücklich hinweist: "Wer bei einer Zwangsversteigerung eine
Immobilie erwirbt", so warnt die Geschäftsführerin des VPB, Corinna Merzyn,
"der kauft die sprichwörtliche Katze im Sack". Er hat nämlich von Rechts
wegen keinen Anspruch darauf, das Objekt vor dem Versteigerungstermin zu
besichtigen. Bei der Beurteilung des Hauses ist er auf die äußere Ansicht
angewiesen und auf die gerichtlichen Gutachten, die zwar in der Regel
vorliegen, nach Erfahrung der zuständigen Amtsgerichte oft aber veraltet
sind.
Der einzige Weg, sich ein objektives Bild von der Immobilie zu verschaffen
ist die komplette Besichtigung von innen und von außen. Bei
Zwangsversteigerungen geht dies aber nur, wenn der oder die Eigentümer dem
zustimmen, was, so die Erfahrung der Rechtspflege, nur selten geschieht.
Erlauben sie die Besichtigung doch, so rät der VPB, unbedingt einen
Bausachverständigen mitzunehmen. Die Berater des Verbandes Privater
Bauherren sind auf die bautechnische Untersuchung von Einfamilienhäusern
spezialisiert. "Sie entdecken verborgene Schäden und Schwachstellen", weiß
Corinna Merzyn, "weil sie genau wissen, wo sie suchen müssen."
Was für die Zwangsversteigerung gilt, das trifft auf jede
Altbau-Besichtigung zu: wer einen Gutachter zur Seite hat, der weiß
anschließend, in welchem Zustand die Immobilie ist und kann die notwendigen
Sanierungskosten abschätzen. Was aber, wenn der Verkäufer dem Fachmann
keinen Zutritt gewährt? "Dann", so mutmaßt die VPB-Geschäftsführerin aus
langjähriger Erfahrung, "hat er vielleicht etwas zu verbergen. Ein seriöser
Anbieter muss nichts fürchten, denn Bausachverständige sind ja nicht dazu
da, Preise zu drücken, sondern eine Immobilie objektiv zu beurteilen."
Wer sich für Zwangsversteigerungen interessiert, der erfährt mehr über
Termine und Objekte beim jeweils zuständigen Amtsgericht. Die Rechtspfleger
dort stellen ihm alle nötigen Informationen zur Verfügung. Bekommt der
Interessent bei der Versteigerung schließlich den Zuschlag, so wird zunächst
eine Zuschlagsgebühr fällig, außerdem muss der Käufer unter Umständen gleich
zehn Prozent des Verkehrwerts als Sicherheit hinterlegen. Zusätzliche
Notariatsgebühren fallen nicht an, das Amtsgericht erledigt alle
Formalitäten zur Eigentumsübertragung.
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
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