Bauherrenschutz Presseinformation
VPB: Asbestsanierung unter Umständen absetzbar
BERLIN – "Wer sein altes Haus saniert und dabei die Asbestfassadenverkleidung aus den Wirtschaftswunderjahren durch Putz oder eine gesundheitlich unbedenkliche Verkleidung ersetzt, der kann diese Baumaßnahme unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen." Darauf weist Corinna Merzyn hin, Geschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Voraussetzung für die Steuerersparnis ist allerdings ein amtliches Gutachten, das die Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch die Asbestverkleidung an der Fassade feststellt. Zuständig für die Formalitäten sind die örtlichen Bauaufsichtsämter und das Finanzamt.
"Wichtig", so Corinna Merzyn, "ist zunächst die Feststellung der Gefährdung." Dazu müssen Fassaden, Dach und Dämmung genau untersucht werden. Nicht immer stoßen erfahrene Bausachverständige dabei auf akute Gefahren, denn Asbestverkleidungen, zumal in Form fester Platten, gelten so lange als unbedenklich, wie deren Oberfläche intakt und geschlossen ist. Erst Fasern, Abrieb und Staub bringen Gefahr.
Wie bei Steuervergünstigungen und Zuschüssen üblich, so müssen auch bei der Asbestsanierung die amtlichen Formalitäten vor dem Umbau erledigt und genehmigt werden: rückwirkend erkennen Ämter keine Steuervergünstigungen an.
Der VPB rät, zunächst einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen. Je nach Ergebnis schlägt der Bauberater dann entsprechende Sanierungsschritte vor und hilft bei der Bewältigung amtlicher Hürden.
Der VPB hat seit seiner Gründung 1976 über 50.000 Bauherren in der Bundesrepublik beraten. Der Verband Privater Bauherren ist eine unabhängige, bundesweit tätige Verbraucherschutzgemeinschaft. Ihre Mitarbeiter in den Regionalbüros beraten und betreuen Mitglieder in allen technischen Fragen des Alt- und Neubaus. Zu den klassischen Leistungen der VPB-Sachverständigen gehören baufachliche Beratungen beim Abschluss des Kaufvertrages, bei der Mängelerkennung und -beseitigung, ferner die Kontrolle des gesamten Bauverlaufs, aller Termine und aller Abrechnungen. Die Experten des VPB arbeiten firmen- und produktneutral und sind keinen Interessengruppen verpflichtet.
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
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