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Bauherrenschutz Presseinformation

VPB bekräftigt: HOAI ist Verbraucherschutz

Am Montag, den 24.März 2003 hielt Erich Herf, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Privater Bauherren e.V. (VPB) anläßlich der Veranstaltung "Planen und Bauen mit gebührender Ordnung" der Bundesarchitektenkammer zur Weiterentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Berlin folgende Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Meine Damen und Herren,

wenn wir heute aus der Sicht des Verbrauchers argumentieren, scheint zunächst jede Möglichkeit, Preise frei verhandeln zu können, positiv, erhofft man sich davon doch stets sinkende Kosten.

Allerdings ist in den vergangenen Jahren im Verbraucherschutz ein weiterer Aspekt ganz besonders in den Vordergrund getreten, der eben nicht allein auf das billigste Angebot abzielt - die Transparenz und vor allem Sicherheit für den Verbraucher.

Die Lebensmittelbranche hat uns in erschreckender Weise vorexerziert, was passiert, wenn sich ein Markt ohne Transparenz ausschließlich am günstigsten Preis orientiert - BSE ist uns allen noch gut in Erinnerung.

Nun mag mancher sagen, daß der Bau eines Hauses bei weitem nicht so riskant für Leib und Leben sei, wie BSE - dabei darf man allerdings nicht vergessen, daß sich der Bauherr mit dem Bau seines Hauses auf Jahrzehnte mit einem Großteil seines Einkommens festlegt und daß die Masse der gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser eben auch unser aller Umwelt in ganz entscheidender Weise prägt.
Transparenz ist also für den Verbraucher sicher auch im Bereich des Hausbaus eine dringend notwendige Qualität, für deren Erreichung im Bereich der Schlüsselfertigangebote wir uns im übrigen im Rahmen der Initiative "Kostengünstig Qualitätsbewußt Bauen" gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einsetzen.

Transparenz wird im Bereich der getrennten Vergabe von Planung und Ausführung - dem klassischen Bauen mit einem Architekten - derzeit dadurch garantiert, daß Planung (die der Verbraucher im Vorhinein nicht auf ihre Qualität beurteilen kann, da sie eben erst für ihn erstellt wird) immerhin zu einem im Vorhinein berechenbaren, transparenten Preis erhältlich ist. Der Statusbericht des Bundeswirtschaftsministeriums spricht hier von einem "Vertrauensgut".

Transparenz bei den Planungskosten bedeutet für den Bauherren konkret die Möglichkeit, Qualitäten vergleichen zu können und eben nicht nur die Höhe der Planungskosten - die Planer treten also für den Bauherren in einen Leistungs- statt in einen Preiswettbewerb.

Gerade die von uns vertretenen privaten Bauherren sind dabei darauf angewiesen, auch im Planungsbereich auf mittelständische und damit flexible Strukturen zugreifen zu können. Bei einem reinen Preiswettbewerb blieben gerade solche Planer jedoch mit Sicherheit zuerst auf der Strecke und stünden für die privaten Bauherren nicht mehr zur Verfügung.

Mit dem Instrument einer verläßlichen Honorarordnung hat der Verbraucher die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote anhand ihrer inhaltlichen Qualitäten auszuwählen, ohne befürchten zu müssen, daß sich bestimmte Inhalte nur deshalb günstiger realisieren lassen, weil eben an der Qualität der Planung gespart wird. Denn machen wir uns nichts vor - weniger Planung bedingt schlechtere Bauqualität: Wer billig plant, baut teuer!

Meine Damen und Herren, es ist sicher unbestritten, daß die HOAI nach Jahren der Stagnation dringend einer Überarbeitung bedarf, daß verbraucherfreundliche Instrumente wie Festpreisvereinbarungen und Erfolgsprämien gestärkt werden müssen und eine laienverständliche Aufbereitung der Berechnungen gefördert werden muß.

Dieses wirksame Instrument der Qualitätssicherung und Markttransparenz komplett aufzugeben, halten wir im Verband Privater Bauherren aus der Sicht des Verbrauchers allerdings für einen Schritt in genau die falsche Richtung.


Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


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