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Bauherrenschutz Presseinformation

Energiesparen wird Pflicht im Neu- und Altbau

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet Bauherren, Hausbesitzer und Immobilienkäufer zum massiven Energie sparen: Bauherren müssen seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Februar 2002 alle Neubauten nach noch strengeren Regeln als bisher berechnen lassen, Hausbesitzer und Käufer gebrauchter Immobilien müssen ihre bestehenden Bauten energietechnisch zum Teil erheblich nachrüsten.

Durch die neuen Vorschriften wird bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel. Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs für das neue Haus kann das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik genutzt werden, um für jedes Bauwerk die wirt-schaftlich beste Lösung zu finden. Erneuerbare Energien stehen dabei naturgemäß im Vordergrund. Bei der Zusammenstellung des optimalen Energiesparpakets muss das Bauwerk als in sich geschlossenes System betrachtet werden. Das setzt Fachkenntnisse und Erfahrung bei den Planern und Beratern voraus.

"Rund 50 Prozent aller Bauherrenberatungen", so schätzt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren e. V. (VPB), "betreffen heute bereits direkt oder indirekt den Energiesektor." Dabei ging es bislang vor allem um sinnvoll koordinierte Energiesparmaßnahmen für Altbauten. Nun kommt dem Energiesparen im Neubausektor noch mehr Bedeutung zu, denn energiesparende Bauweisen und moderne technische Geräte lassen sich vor allem während der Planungsphase optimal aufeinander abstimmen. "Unsere Berater", so VPB-Geschäftsführerin Merzyn, "stellen individuelle Maßnahmenpakete zusammen, die dem Budget der Bauherren und den Vorschriften entsprechen und in mehreren Schritten realisierbar sind."

Im Altbaubereich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen den so genannten bedingten Anforderungen und den Nachrüstpflichten. Zu den bedingten Anforderungen gehören alle Energieeinsparungen bei Modernisierungsmaßnahmen. So müssen in Zukunft beispielsweise bei der Erneuerung des Putzes und dem Austausch der Fenster oder Verglasungen Energiesparmaßnahmen ergriffen werden. Auch dabei ist die individuell auf das einzelne Haus abgestimmt Zusammenstellung der Maßnahmen wichtig, sonst treten unter Umständen gravierende Bauschäden auf. "Wer sich einfach nur neue, dichtere Fenster kauft", so Corinna Merzyn, "der riskiert Schimmelschäden und schadet dem Haus, anstatt es zu verbessern. Erst die sinnvolle Abstimmung der Energiesparmaßnahme auf die Bauphysik des jeweiligen Hauses bringt den gewünschten Erfolg."

Die Nachrüstpflichten betreffen alle Hauseigentümer. So müssen beispielsweise bis 2006 in zahlreichen Altbauten die veralteten Heizkessel erneuert werden. Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen laut EnEV bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden. Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen liegen, wie etwa im Keller, müssen bis 31. Dezember 2006 nachträglich gedämmt werden. Nicht gedämmte oberste Geschossdecken, also klassische Speicherböden, müssen ebenfalls bis zum 31. Dezember 2006 gegen Wärmeverluste nachgerüstet werden. Sonderregelungen gelten für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Dort müssen die Anforderungen nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, sondern erst bei Eigentümerwechsel. Wechselt die Immobilie den Besitzer, dann hat dieser zwei Jahre lang Gelegenheit - mindestens aber bis zum Ablauf der offiziellen Fristen - Heizungen, Leitungen und Geschossdecken energietechnisch nachzurüsten. "Reichlich Zeit", so VPB-Geschäftsführerin Corinna Merzyn, "sich fachlich ausführlich beraten zulassen."


Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.

Juli 2002
 

© 2006, Berlin Verbraucherschutz für Bauherren Diese Seite drucken Bauherren Verbraucherschutz Anfang Bauherrenverband



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