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Bauherrenschutz Presseinformation

Solider Zahlungsplan schützt vor Bauträgerpleiten

Wie fast überall im Leben, so gilt auch beim Hausbau mit dem Bauträger: Erst die Leistung, dann das Geld! "Viele Zahlungspläne, die Bauträger sich von den Bauherren unterschreiben lassen, sind in Wirklichkeit versteckte Vorauszahlungen. Bei einer Pleite des Bauträgers bringen sie den Bauherren in große finanzielle Schwierigkeiten." Dipl. Ing. Erich Herf, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Privater Bauherren (VPB), weiß, wovor er redet, denn immer wieder suchen geprellte Bauherren seinen fachlichen Rat. Sie haben im Voraus gezahlt, was der Bauunternehmer wegen seines Konkurses nicht mehr liefert. Das Geld ist in der Regel verloren. "Für Schadensbegrenzung ist es dann meistens schon zu spät. Deshalb", so der VPB-Vorsitzende, "sollte von vornherein ein Zahlungsplan vereinbart werden, der dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis des Hausbauers entspricht."

Aus seiner 25-jährigen Erfahrung empfiehlt der VPB: Bauherren sollten immer erst bezahlen, wenn eine Leistung mängelfrei hergestellt wurde. Die Abschlagszahlungen gliedern sich danach wie folgt: die erste Rate des Kaufpreises wird nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten fällig, dann folgen Abschlagszahlungen sukzessive nach Dacheindeckung und Dachklempnerarbeiten, nach abgeschlossener Rohbauinstallation von Heizung, Sanitär, Elektro, nach Fenstereinbau und Verglasung, nach Innenbauarbeiten ohne Beiputz, nach Estricharbeiten und nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich. Ist das Haus bezugsfertig, erfolgt Zug um Zug gegen die Besitzübergabe die Zahlung eines weiteren Anteils. Sind die Fassadenarbeiten erledigt, werden wiederum Zahlungen fällig. Der Restbetrag ist schließlich nach vollständiger Fertigstellung und der Beseitigung sämtlicher Mängel zahlbar.

Mit einem solchen Zahlungsplan steht der Bauherr auch bei einem Konkurs des Bauträgers nicht im Regen, denn ihm bleiben genügend finanzielle Mittel, um die restlichen Arbeiten von anderen Firmen zu Ende führen zu lassen. "Seriöse Bauunternehmern, Generalunternehmen und Bauträger", so Erich Herf, "werden solchen Zahlungsplänen zustimmen." Bei Teilbeträgen, die ungewöhnlich hoch angesetzt sind, sollte der Bauherr auf einer Absicherung durch eine Bürgschaft bestehen. "Nur so gibt es kein böses Erwachen", warnt Erich Herf. "Denn vor Bauträgerpleiten und ihren kostspieligen Folgen schützt keine Versicherung!"

Der VPB berät seit 27 Jahren private Bauherren firmenunabhängig und produktneutral. Deutschlandweit, inzwischen in 43 Städten, unterstützen Bausachverständige Rat su-chende Bauherren bei allen Schritten des Hausbaus, vom Vertragsabschluss über die Bauüberwachung bis hin zur Nachbesserung von Bauschäden. Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.


Pressekontakt:

Postina Public Relations PPR
Linnéweg 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon 06257-507990
Fax 06257-507994

 

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