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Bauherrenschutz Presseinformation

VPB rat zu klaren Terminvereinbarungen

Viele Bauherren kennen das Problem: das neue Haus ist im Bau, doch der Baufortschritt verzögert sich, der Einzugstermin rückt in immer weitere Ferne. Wer wird da nicht nervös? Schließlich können es sich nur wenige Bauherren lange Aufschübe leist. Oft ist die alte Wohnung schon gekündigt und mit der Bank sind Finanzierungs- und Zahlungstermine fest vereinbart worden. Damit Verzögerungen erst gar nicht entstehen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB) von vornherein konkrete Termine für die Bauabwicklung zu vereinbaren.

Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbandes, kennt das Problem: "Oft genug sind wichtige Termine im umfangreichen Vertragswerk "versteckt" und so aufgeführt, dass der Bauherr Lücken oder Ungereimtheiten nur schwer erkennen kann." Der VBP rät deshalb: In jedem Fall in einem besonderen Abschnitt sämtliche Termine chronologisch nach Bauablauf übersichtlich und verständlich aufführen. Dieser Terminplan sollte den Ablauf zwischen Vertragsabschluss und bezugsfertiger Übergabe vollständig regeln.

"Dabei sollte Wunschdenken ausgeklammert werden," warnt die Fachfrau. "Eine Baugenehmigung braucht in der Regel drei Monate und die sollte man dann auch einplanen." Da jedoch die Genehmigungsfreistellungen auf dem Vormarsch sind, spielt die Baugenehmigung eine immer geringere Rolle. Häufig muss jedoch eine bis zu vierwöchige Wartezeit zwischen der Abgabe der Entwurfsunterlagen beim Bauamt und dem eigentlichen Baubeginn einzuhalten.

Nach Erfahrung des bundesweit seit 27 Jahren tätigen Verbandes fahren Bauherr und Bauunternehmer gut, wenn sie folgende Vereinbarungen verbindlich treffen:

1. Einreichen des Bauantrages beziehungsweise der Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bis zu vier Wochen nach Vertragsabschluss.
2. Nachreichen der erforderlichen Nachweise bis zu vier Wochen nach Einreichen des Antrags.
3. Baubeginn innerhalb vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung oder nach Ablauf der Äußerungsfrist bei Genehmigungsfreistellung.
4. Übergabe für den Beginn der Eigenleistung durch den Bauherren sechs Monate nach Baubeginn.
5. Fertigstellen der Eigenleistungen innerhalb von vier Wochen nach Übergabe.
6. Fertigstellen der Restarbeiten durch den Bauunternehmer. Endabnahme innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Fertigstellung.
Diese Fristen sind Durchschnittswerte, die im Einzelfall variieren können.

Als "Gummiparagraph" erweist sich nach den Erfahrungen des VPB häufig die so genannte Schlechtwetterregelung. Nicht nur Frost, sondern auch Sturm, Regen, Wärme oder Temperaturen schon unter plus fünf Grad Celsius können den Baufortschritt behindern und eventuell den gesamten Bau oder ein bestimmtes Gewerk lahm legen. Häufig in den Verträgen genannte „amtlich anerkannte Schlechtwettertage“ gibt es nicht. Diese werden nach den Erfahrungen des Verbandes privater Bauherren vor allem dann gerne zitiert, wenn gegen Ende der Baumaßnahme doch noch Verzug droht und die Ursache lange zurück liegt. Deshalb rät der VPB in Sachen Schlechtwetter zu der folgenden Vereinbarung:

"Der vorstehende Bauausführungstermin enthält keine Ausfalltage wegen Schlechtwetters. Als Schlechtwettertage im Sinne dieses Vertrages gelten Tage, an denen für den terminlichen Fortgang des Bauvorhabens wesentliche Arbeiten innerhalb der Regelarbeitszeit mindestens vier Stunden lang aus Witterungsgründen nicht möglich waren. Schlechtwettertage sind der Bauherrschaft sofort anzuzeigen. Begründete und rechtzeitig angezeigte Schlechtwettertage sind dann dem vorstehenden Bauausführungstermin hinzu zu rechnen."

Der Verband Privater Bauherren, seit 27 Jahren Verbraucherschutzorganisation für den privaten Hausbesitzer, arbeitet produktneutral und Firmen unabhängig. Deutschlandweit beraten anerkannte Bausachverständige Rat suchende Bauherren und Hausbesitzer bei allen Schritten des Hausbaus und der Sanierung, angefangen von der individuellen, sorgfältigen Schadensanalyse über die Beurteilung einer detaillierten Planung der Sanierung, der Kostenschätzung, des Aufstellens eines für die Hauseigentümer tragbaren Finanzierungsplanes bis hin zur fachlichen Überwachung der Sanierungsarbeiten.

Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
 

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