Bauherrenschutz Presseinformation
Bauherren können vom Bauträger Übereignung des Grundstücks verlangen
Wer heute ein schönes Grundstück sucht, der muss es oft zusammen mit dem Haus kaufen, Baugrund und Neubau kommen meist aus einer Hand, direkt vom Bauträger. Das hat Vorteile, hatte bislang aber auch einen gravierenden Mangel: Kündigte der Käufer nämlich den Bauvertrag, etwa, weil der Bauträger bei dem Bau des Hauses seinen Verpflichtungen nicht nachkam, so verlor er damit auch gleichzeitig das begehrte Grundstück, während der "Häuslebauer" einen "normalen" Bauunternehmer nach VOB rügen und notfalls auch kündigen kann, ohne den Grundstückskauf zu beinträchtigen.
Doch damit ist inzwischen Schluss. Der Verband privater Bauherren (VPB) verweist dazu auf ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ: 27 U 429/98; BauR 2000/114). Danach kann der Bauherr die getrennte Behandlung von Grundstück und Bau gegenüber dem Bauträger verlangen und damit, im Fall des Falles auch nur einen Teil des bestehenden Vertrages aus wichtigem Grund kündigen.
Das Urteil besagt erstens: "Befindet sich ein Bauträger mit der Bauerrichtung in Verzug und steht dem Erwerber insoweit ein wichtiger Grund zur Kündigung zu, so muss er die Kündigung nicht auf den Bauträgervertrag insgesamt beziehen. Er kann auch den Bauerrichtungsteil isoliert kündigen und die Übereignung des Grundstücks verlangen." Zweitens: "Für die Abrechnung und Bewertung der vom Bauträger bis zur Kündigung erbrachten Leistungen ist als Grundstückspreis der im Bauträgervertrag ausgewiesene Preis maßgeblich. Auf die tatsächlichen Grundstückskosten und Nebenkosten des Bauträgers kommt es nicht an."
Das zitierte Urteil bezieht sich zwar auf Kündigung wegen Terminverzug, dürfte aber nach Ansicht des VPB auch auf Kündigung wegen schwerwiegender Mängel anzuwenden sein. Der Verband Privater Bauherren, seit 27 Jahren Verbraucherschutzorganisation für den privaten Hausbesitzer, arbeitet produktneutral und firmenunabhängig. Deutschlandweit beraten anerkannte Bausachverständige Rat suchende Bauherren und Hausbesitzer bei allen Schritten des Hausbaus und der Sanierung, angefangen von der individuellen, sorgfältigen Schadensanalyse über die Beurteilung einer detaillierten Planung der Sanierung, der Kostenschätzung, des Aufstellens eines für die Hauseigentümer tragbaren Finanzierungsplanes bis hin zur fachlichen Überwachung der Sanierungsarbeiten.
Weitere Informationen beim Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.bauherren-verband.de.
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